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Fr, 05 November 2010 um 11.15 Uhr

Kontoauszug und Arbeitgeberbescheinigung - Russland verschärft Visaregeln

Seit dem 1. November hat Russland seine Visa-Bestimmungen verschärft. Nach Angaben der Russischen Botschaft in Berlin müssten Antragsteller ihre Rückkehrwilligkeit nachweisen. Privatreisende müssen einen Kontoauszug, Verdienstbescheinigung, die Registrierung einer eigenen Firma oder den Nachweis von Wohneigentum als Garantie vorlegen. Auch für Geschäftsreisende sind die Visaregeln verschärft worden. Selbstständige müssen die Registrierung der eigenen Firma bescheinigen, von Angestellten wird eine Bestätigung des Arbeitgebers auf Firmenpapier verlangt. Dieses Schreiben muss die Position des Arbeitnehmers in dem Unternehmen, sein monatliches Gehalt und die Bestätigung einer Dienstreise nach Russland enthalten. Als Begründung für diese Änderungen nennt die russische Botschaft das "Prinzip der Gegenseitigkeit", denn Reisende aus Russland müssen für ein deutsches Visum ähnliche Dokumente vorlegen.

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