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Fr, 02 Juli 2010 um 15.04 Uhr Ersatzhotel bei Überbuchung muss gleichwertig sein Bei einem überbuchten Hotel darf ein Reiseveranstalter seine Kunden nicht einfach in einem erkennbar schlechter ausgestatteten Haus einquartieren. Dies hat jetzt das Landgericht Köln entschieden. Wenn zum Beispiel nur ein Schlafzimmer zur Verfügung steht aber zwei Zimmer gebucht waren, dürfen die Touristen den Reisepreis um ein Viertel mindern. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger eine Griechenland-Flugreise gebucht mit Übernachtung in einem Hotel, das im Katalog als "komfortabel" und "elegant eingerichtet" beschrieben wurde. Zugesagt waren ein Familienzimmer für vier Personen und ein zusätzlicher Schlafraum. Die Gäste erfuhren aber bei der Ankunft, dass ihr Hotel überbucht sei und sie deshalb in einem anderen Hotel ihren Urlaub verbringen müssten. Nach Auffassung des Kölner Gerichts war das Ersatzhotel aber nicht gleichwertig und daher eine Minderung des Reisepreises gerechtfertigt.
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