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Mo, 25 Oktober 2010 um 14.25 UhrNeue GEZ-Regeln auch für Firmenwagen beachten In Deutschland müssen alle Rundfunkgeräte angemeldet werden, dazu gehören auch das Autoradio oder das Navigationsgerät. Fahrer, die sich nicht daran halten, müssen nachzahlen, was sehr teuer werden kann. Bisher gilt die Regel, dass Radio oder Navigationsgerät im privaten PKW nicht extra bezahlt werden müssen wenn schon ein Radio im Privathaushalt angemeldet ist. Allerdings gilt das aber nicht automatisch für beide Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Für den einen Partner, der Rundfunkgeräte in der gemeinsamen Wohnung angemeldet hat, gelten weitere Geräte wie das Radio im Auto als gebührenfreie Zweitgeräte. Der zweite Partner muss seine Anlage im Auto zusätzlich anmelden. Selbständige und Freiberufler zahlen extra und auch Arbeitnehmer mit Firmenautos müssen sich in der Regel um die korrekte Anmeldung ihres Radios kümmern. Für den Arbeitgeber gilt: ist im Firmenwagen ein Radio, muss dafür auch die GEZ-Gebühr gezahlt werden und zwar für jedes einzelne Auto. Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer nun beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2013 von jedem Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.
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