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Mo, 24 Januar 2011 um 08.47 UhrHüllenloser Wanderurlaub in der Schweiz nicht erlaubt Obwohl der Schweizer Kanton Appenzell-Außerrhoden mit dem Slogan "Ruhe und Erholung in ihrer ursprünglichsten Form", wirbt, sollte man als Gast einer Ferienwohnung in der Schweiz das nicht zu wörtlich nehmen, denn wer sich dort in der wirklich ursprünglichsten Form erholen will, wird schnell Probleme bekommen. Wer Urlaub in einem Ferienhaus in der Schweiz macht und in den Bergen nackt wandert, verstößt damit nämlich gegen Sittlichkeit und Anstand. Dies hat das zuständige Obergericht des Kantons entschieden, dass damit einen in erster Instanz erfolgten Freispruch eines Nacktwanderers aufhob. Angeklagt war ein 47-jähriger Wanderer, der eine Geldbuße von 100 Franken (rund 70 Euro) bekommen hatte. Der Urlauber war im Oktober 2009 hüllenlos im Appenzellerland beobachtet und deshalb von einer Frau angezeigt worden. Der FKK-Freund wollte das Bußgeld aber nicht zahlen, legte Widerspruch ein und wurde durch das Kantonsgericht im Mai 2010 freigesprochen. Auch im Nachbarkanton Appenzell-Innerrhoden sind FKK-Wanderurlauber ins Visier der Justiz geraten. Zwei Nacktwanderer haben eine Geldbußen von je 200 Franken nicht bezahlt und müssen jetzt ebenfalls mit einem Verfahren rechnen.
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